letzte Änderung:26.03.2010

Zertifikate für Fachbetriebe

Fachbetriebe können drei verschiedene Zertifikate erwerben:

Die Arbeitsgebiete entsprechen damit den Profilen der gleichnamigen Opens internal link in current windowPersonenzertifikate.

Eine Übersicht über bereits zertifizierte Firmen erhalten Sie Opens internal link in current windowhier.

   

Anforderungen

Firmen, die sich zertifizieren lassen wollen, müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Es muss sich um einen eingetragenen Gewerbebetrieb handeln.
  2. Mindestens eine Person im Betrieb muss ein zum Arbeitsgebiet passendes Zertifikat aufweisen, dass dem aktuellen Stand entspricht.
  3. Der Fachbetrieb muss sich verpflichten, dafür zu sorgen, dass von den in einem Projekt tätigen Mitarbeitern (d.h. auch temporär beschäftigte und die von Subunternehmen) mindestens jeder vierte ein zur ausgeübten Tätigkeit passendes Zertifikat aufweist.
  4. Der Fachbetrieb muss einen Nachweis über interne fachliche Einweisungen für die in einem Projekt tätigen, nicht zertifizierten Mitarbeiter (auch temporär beschäftigte und die von Subunternehmen) führen.
  5. Der Fachbetrieb muss dafür Sorge tragen, dass jede abgeschlossene Installationsarbeit von einer zertifizierten Fachkraft durchgeführt oder verantwortlich überprüft wird.
  6. Der Fachbetrieb verpflichtet sich zur Dokumentation der durchgeführten Arbeiten, auch wenn diese nicht ausdrücklich vom Auftraggeber gefordert sein sollte. Zur Dokumentation gehören: Nachvollziehbare Planung, Messprotokolle, revidierter Plan (Ist-Zustand, "Rotbericht", "as built"), Bautagebuch, und Materialnachweis. Der Betrieb ist berechtigt, zur Dokumentation das Prüf- und Abnahmeprotokoll der dibkom zu verwenden.
  7. Jede Fachkraft muss mit den erforderlichen Werkzeugen entsprechend Anhang I ausgestattet werden.
  8. Es muss eine Mindestausstattung mit Messgeräten entsprechend Anhang II zur Verfügung stehen
  9. Der Fachbetrieb muss seine aktive Bereitschaft erklären, sich Audits durch die dibkom zu unterziehen.
  10. Es müssen (spätestens bei Rezertifizierungen) Referenzen nachgewiesen werden. (Über Ausnahmen entscheidet der Zertifizierungsausschuss der dibkom.)

Erlöschen der Gültigkeit eines Zertifikates

Das Zertifikat erlischt:

  1. automatisch nach 2 Jahren (Datum auf dem Zertifikat), wenn kein Re-Zertifizierungs audit durchgeführt wird,
  2. wenn ein Audit nicht bestanden wurde,
  3. bei Wegfall von einem der aufgezählten Punkte 1-9, wobei eine Meldepflicht seitens des Fachbetriebes besteht,
  4. wenn das Zertifkat des Hauptverantwortlichen des Unternehmens (Punkt 2) nicht mehr dem aktuellen Stand der dibkom entspricht,
  5. wenn die gemäß Herstellerempfehlungen vorgesehene regelmäßige Überprüfung der Messgeräte nicht nachgewiesen wird

Zertifizierungsverfahren

Fachbetriebe, die sich zertifizieren lassen wollen, erteilen der dibkom-Geschäftsstelle eine Selbstauskunft an Hand der von der dibkom erstellten Checkliste (Antrag für Zertifikat "Koaxinstallation", Antrag für Zertifikate "Multimedia-Koaxnetze" und "Multimedia-HFC-Netze"). Diese Checklisten enthalten neben der Selbstauskunft eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung der in den Punkten 1-10 enthaltenen Anforderungen. Nach positiver Überprüfung der formalen Voraussetzungen wird durch von der dibkom bestellte unabhängige Sachverständige (dibkom-Auditoren) ein erstes kostenpflichtiges Audit durchgeführt. Das Zertifikat wird bei positivem Ergebnis des Audits ausgestellt.

Mit diesem Zertifizikat erhält der Fachbetrieb gleichzeitig das Recht auf Verwendung des zugewiesenen dibkom-Logos (z.B. "dibkom-zertifizierter Fachbetrieb für Multimedia-HFC-Netze").

Audits

Neben dem ersten Zertifizierungsaudit kann die dibkom zur Kontrolle auf dauerhafte Einhaltung der Verpflichtungen auch unangekündigt Audits durchführen. Gegen Erstattung der Kosten kann sich ein Fachbetrieb davon unabhängig jederzeit freiwillig von dibkom auditieren lassen. Darüber hinaus ist auch eine Auditierung auf Anfrage eines Autraggebers des zertifizierten Fachbetriebes möglich. Die dibkom behält sich in allen diesen Fällen das Recht auf Kontrollen vor Ort, d.h. auch auf Baustellen, vor.

Re-Zertifizierung

Für die nach zwei Jahren fällige Re-Zertifizierung ist erneut ein Antrag auszufüllen und an die Geschäftsstelle zu senden. Die Geschäftsstelle bestimmt einen Auditor, der den Antrag prüft und entscheidet, welcher Aufwand für die Verlängerung des Zertifikats zu treiben ist. Bei sorgfältig ausgefüllten Anträgen und Beilage aller zugehörigen Unterlagen (wichtig: Kalibriernachweise für alle kalibirierfähigen Messgeräte!) kann in der Regel auf ein erneutes Audit verzichtet werden, was sich natürlich auch in geringeren Gebühren niederschlägt.

Anhänge

Anhang I zur Zertifizierung für Fachbetriebe: Mindestausstattung Werkzeuge

Werkzeuge für Koax-Montagen

Neben dem Standardwerkzeug (Schraubendreher, -schlüssel usw.) und den Grundmaterialien (z.B. Beschriftungsmaterial) ist jede Fachkraft mit den Werkzeugen auszustatten, die laut Installationsvorschriften der Hersteller des zu verarbeitenden Materials benötigt werden. Dazu zählen mindestens:

  1. Absetzwerkzeuge für die zu verarbeitenden Kabeltypen
  2. Krimp- bzw. Presswerkzeuge und Drehmomentschlüssel für die zu verarbeitenden Verbindungselemente
  3. Heißluft oder Gasbrenner für den Verschluss von Kabelmuffen

Werkzeuge für HFC-Montagen

Bei der Errichtung und Inbetriebnahme von HFC-Netzen sind die Fachkräfte zusätzlich mindestens mit folgenden Werkzeugen und Materialien auszustatten:

  1. Reinigungsmittel für optische Steckverbinder (Tücher, Alkohol, Luft)
  2. Werkzeuge zum Verarbeiten und Verbinden von Glasfasern (falls keine Fremdvergabe erfolgt)
  3. ggf. Werkzeuge zum Öffnen und Schließen von Muffen

Anhang II zur Zertifizierung für Fachbetriebe: Mindestausstattung Messgeräte

Messgeräte für Koax-Montagen

Neben der Grundausstattung (z.B. Multimeter, Phasenprüfer usw.) muss das zertifizierte Unternehmen folgende Messgeräte vorhalten:

  1. Wobbelmessgerät
  2. Störstrahlungsprüfgerät
  3. Kabelsuchgerät

Messgeräte für HFC-Montagen

Ergänzend zu den Messgeräten für Koax-Montagen sind folgende Messgeräte vorzuhalten:

  1. Pegelmesser (geeignet für analog und digital modulierte Träger)
  2. Messgerät(e) für C/N, BER und MER
  3. Impulsreflektometer
  4. elektrischer Spektrumanalysator
  5. optischer Leistungsmesser
  6. OTDR

Download

zert_firem_antrag_antrag.pdf

Antrag für Zertifikate "Multimedia-Koaxnetze" und "Multimedia-HFC-Netze"

93 K

firm-antrag-kinst.pdf

Antrag für Zertifikat "Koaxinstallation"

94 K

firm-antrag-lwl-inst.pdf

Antrag für LWL-Installation

190 K

firm-rezert-kinst.pdf

Antrag für Re-Zertifizierung

95 K